Defekte Straßenbeleuchtung

Es kommt immer wieder mal vor, dass einzelne oder mehrere Straßenlampen ausfallen. Natürlich unterliegen unter anderem die Leuchtmittel einem Verschleiß, wie auch im eigenen Haushalt. Eine tägliche Kontrolle seitens der Gemeinde erfolgt verständlicherweise nicht. Auch der Energielieferant bekommt keine Fehlermeldung bei einem Defekt.

Das heißt, man ist angewiesen auf Mithilfe der Bevölkerung. Jede Straßenlaterne hat eine individuelle Nummer. Diese kann dann im Internet unter folgender Adresse gemeldet werden: https://www.syna.de/corp/stoerung-melden

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Uwe Jannaschk, Ortsbürgermeister


Anleinpflicht für Hunde

Ich wurde in den letzten Wochen mehrfach auf Situationen angesprochen in Bezug auf freilaufende Hunde. Die geschilderten Vorfälle waren für die betreffenden Personen als unangenehm einzustufen. Aussagen der Halter wie: "der tut nix" oder "der will nur spielen" sind gut gemeint und vielleicht sogar zutreffend. Allerdings gibt es hier eine klare verbindliche Reglung. Diese ist nachzulesen unter der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Nastätten vom 22.04.2009.

Unter § 2 Abs. 2 steht:

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sich der Hundeführer auf andere Personen zu bewegt. Ausgenommen sind Jagdhunde bei berechtigter Jagdausübung bzw. Diensthunde des Bundes, Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften, wenn sich die Hundeführer z.B. als Zoll- oder Polizeidiensthundeführer legitimieren können.

Das Landesrecht der Gefahrenabwehrverordnung geht unter § 3 Abs. 1 sogar noch einen Schritt weiter mit dem Satz:

Der Hund ist auch dann anzuleinen, wenn er sich nicht einsehbaren Flächen nähert.

Ich bitte inständig, dass sich alle an diese klar definierte Reglung halten. Nicht jede Person kann gleich gut mit Hunden und auch Hunde, gerade wenn sie sich untereinander begegnen, reagieren oft sehr unterschiedlich. Da gibt es keinen Spielraum dies auszuprobieren, jedenfalls nicht im öffentlichen Raum.

Uwe Jannaschk, Ortsbürgermeister


Belegungsplan Dorfgemeinschaftshaus und Dorfschenke

Belegung Dorfgemeinschaftshaus

Tag

Was

Räumlichkeiten

01.11.2024

Laternenbastelnachmittag ab ca. 15.00 Uhr

Großer oder Kleiner Saal

06.11.2024

Gemeinderatssitzung

Kleiner Saal

07.11.2024

Jahreshauptversammlung SV Rettershain

Großer Saal

08.11.2024

Dorfschenke

Kneipe

04.12.2024

Gemeinderatssitzung

Kleiner Saal

07.12.2024

Weihnachtsfeier

Großer u. Kleiner Saal, Küche

Stand: 24.10.2024